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Rauch- und Brandschutztüren / Rauch- und Brandschutztore
Einbau, Prüfung und Instandhaltung von Rauch- und Brandschutztüren sowie -Toren nach DIN EN 16034 und DIN 4102
Selbstschließende Brandschutztüren können Leben retten!
Brandschutztüren und -tore sind im Falle eines Brandes der optimale Schutz vor Feuerdurchtritt.
Brandschutztüren und -tore sind in verschieden Klassifikationen erhältlich und halten einem Feuer entweder 30, 60, 90 oder 120 Minuten stand. Bei einer T-30-Tür steht das Kürzel T30 für eine Brandschutztür mit 30 Minuten Feuerwiderstandsfähigkeit.
Durch Brandschutztüren und -tore werden Schadensfeuer auf Brandabschnitte begrenzt und somit eingedämmt.
In Brandwänden mit Tür- und / oder Toröffnungen müssen diese mit entsprechenden Feuer- und / oder Rauchschutzabschlüssen versehen sein. Dabei ist jeder Feuerschutzabschluss nach DIN 4102/5 in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt.
Brandschutztüren sind oft in Kombination mit einer automatischen Schließanlage (Feststellanlage) mit Rauchmelder im Einsatz. Durch den Türschließer bleiben Türen im gewünschten Winkel geöffnet und schließen bei Alarm im Brandfall automatisch.
Weitere Infos zu Feststellanlagen erhalten Sie unter dem Punkt Anlagentechnischer Brandschutz – Feststellanlage
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