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Wichtige Informationen zum Fluorverbot in Feuerlöschern

Die Europäische Union hat im Rahmen ihrer Chemikalienstrategie umfassende Beschränkungen und Verbote fluorhaltiger Verbindungen in Feuerlöschmitteln beschlossen. Grundlage sind die REACH-Verordnung sowie ergänzende EU-Verordnungen, die in mehreren Stufen in Kraft treten.

Ziel ist der Schutz von Mensch, Umwelt und Grundwasser vor sogenannten PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), die persistent, toxisch und teilweise krebserregend sind. PFAS sind extrem langlebig, reichern sich in Böden, Gewässern und Organismen an und haben bereits zu erheblichen Trinkwasserbelastungen geführt.

Auf dieser Seite informieren wir Sie umfassend über das Fluorverbot in Feuerlöschmitteln, die betroffenen Löschgeräte, gesetzliche Grundlagen, Fristen, Handlungsempfehlungen sowie Entsorgungs- und Umrüstmöglichkeiten.


1. Was sind PFAS und warum sind sie problematisch?

PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind eine große Gruppe industriell hergestellter Chemikalien, die unter anderem in Löschschäumen verwendet wurden – insbesondere bei der Brandbekämpfung von Flüssigkeitsbränden (z. B. in der Industrie, bei Tankstellen oder Flughäfen).

Probleme von PFAS:

  • Umweltbeständig: PFAS werden kaum abgebaut – sie verbleiben jahrzehntelang in Böden, Gewässern und der Luft.

  • Gesundheitsschädlich: Einige PFAS stehen im Verdacht, krebserregend zu sein, die Leber zu schädigen und das Hormonsystem zu beeinträchtigen.

  • Trinkwasserbelastung: PFAS haben in der Vergangenheit zu erheblichen Grundwasser- und Trinkwasserverunreinigungen geführt.


2. Gesetzliche Grundlagen

Das Verbot fluorhaltiger Feuerlöschmittel wurde im Rahmen der europäischen REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) beschlossen.

  • EU-Verordnung (EU) 2024/573 – seit 6. Juli 2024 in Kraft:

    • Ab dem 1. Januar 2026 dürfen keine neuen fluorhaltigen Feuerlöschmittel mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden – unabhängig davon, ob es sich um stationäre Anlagen oder tragbare Feuerlöscher handelt.

    • Bestehende Anlagen mit fluorhaltigem Löschmittel dürfen bis spätestens 2028 betrieben werden – jedoch nur, wenn kein Austritt, keine Nachfüllung und keine Instandsetzung erfolgt.

    • Ab dem 1. Januar 2028 ist jede Verwendung verboten, auch in Altgeräten.

    • Es gelten Sonderregelungen mit Ausnahmen für bestimmte sicherheitskritische Anwendungen (z. B. Flugzeugbrände, Spezialanlagen), allerdings nur zeitlich befristet.

  • EU-Verordnung (EU) 2025/1988 – veröffentlicht am 3. Oktober 2025:

    • Ergänzt die Regelungen und führt den Grenzwert von 1 mg/l PFAS für Löschschäume ein.

    • Enthält detaillierte Übergangsfristen (bis 2030/2035) und Kennzeichnungspflichten.


3. Übergangsfristen und Ausnahmen

Tragbare Feuerlöscher

  • Inverkehrbringen erlaubt bis 23. Oktober 2026

  • Ausnahme: alkoholbeständige Schaummittel bis 23. April 2027

  • Verwendung erlaubt bis 31. Dezember 2030 – danach endgültiges Verbot

Stationäre Anlagen & Schaummittel

  • Ab 23. Oktober 2030: Schäume mit PFAS ≥ 1 mg/l dürfen nicht mehr eingesetzt werden.

  • Ausnahmen:

    • Gereinigte Systeme mit ≤ 50 mg/l (nicht für tragbare Löscher)

    • Ausbildungs- und Prüfzwecke bis 23. April 2027 (bei vollständigem Auffangen des Schaums)

    • Verlängerte Ausnahme bis 23. Oktober 2035 für:

      • Betriebe nach Störfallverordnung (Richtlinie 2012/18/EU)

      • Offshore-Erdöl- und Gasindustrie

      • Militärische und zivile Schiffe, sofern der Schaum vor dem 23.10.2025 an Bord war

Voraussetzung für Ausnahmen:

  • Einsatz nur für Brandklasse B

  • Minimierung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken

  • Managementplan mit Dokumentation zu Nutzung, Lagerung, Reinigung, Notfallmaßnahmen und Strategie zum Umstieg → jährlich prüfen & 15 Jahre aufbewahren


    4. Kennzeichnungspflicht

    Ab 23. Oktober 2026 müssen Bestände und Abfälle von Löschschäumen (außer tragbare Löscher) mit folgendem Hinweis gekennzeichnet sein:

    ACHTUNG: Enthält PFAS ≥ 1 mg/l (Summe aller PFAS)


      5. Betroffene Löschmittel

      Betroffen:

      • AFFF (Aqueous Film Forming Foam)

      • FFFP (Film Forming Fluoroprotein Foam)

      • FP (Fluoroprotein Foam)

      • AR-AFFF (Alcohol-Resistant AFFF)

      Nicht betroffen:

      • Wasserlöscher (ohne PFAS)

      • Pulverlöscher

      • CO₂-Löscher

      • Fluorfreie Schaummittel (F3)


        6. Wer ist betroffen?

        • Betreiber & Eigentümer: Industrie, Gewerbe, Tanklager, Raffinerien, Flughäfen, Häfen, öffentliche Einrichtungen, private Haushalte mit älteren Löschern

        • Hersteller & Inverkehrbringer: dürfen ab 2026 keine PFAS-haltigen Produkte mehr vertreiben

        • Wartungsfirmen & Brandschutzunternehmen: müssen fluorhaltige Schaumlöscher identifizieren, austauschen oder entsorgen


          7. Handlungsempfehlungen

          1. Bestandsaufnahme: Alle Geräte prüfen

          2. Kennzeichnung kontrollieren: Achtung auf Begriffe wie „AFFF“, „AR-AFFF“, „Fluor“

          3. Fachfirma einbeziehen: Zertifizierte Wartungsfirma beauftragen

          4. Umrüstung oder Austausch: Fluorfrei geprüfte Alternativen (F3) einsetzen

          5. Entsorgung: Nur über Fachfirmen – niemals selbst entleeren oder ins Abwasser geben

          6. Dokumentation: Wechsel auf fluorfreie Systeme schriftlich festhalten


          8. Vorteile fluorfreier Alternativen

          • Umweltfreundlich & abwasserverträglich

          • Keine PFAS-Belastung

          • Geringere Entsorgungskosten

          • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

          • Höhere Akzeptanz bei Behörden & Versicherern


          9. Einschätzung & Unsicherheiten

          • Die Verordnung (EU) 2025/1988 ist teils noch in Diskussion. Einige Fristen (z. B. bis 2030/2035) sind in Fachkreisen bestätigt, können aber noch angepasst werden.

          • Der Grenzwert von 1 mg/l gilt als relevanter Schwellenwert, auch wenn die endgültige Umsetzung in Details variieren kann.

          • Bereits bestehende Einzelverbote für PFOS, PFOA, PFHxA, C9–C14-PFCA bleiben gültig.


          10. Beratung & Unterstützung

          Wir unterstützen Sie beim gesetzeskonformen Übergang zu fluorfreien Löschsystemen:

          • Fachberatung & Bestandsanalyse

          • Umrüstung und Austausch bestehender Geräte

          • Umweltgerechte Entsorgung alter Schaummittel

          • Schulung Ihres Personals zu den neuen Vorschriften

          📧 Kontakt: info@brandschutz-maassen.de
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          Handeln Sie frühzeitig – für Ihre Sicherheit, die Umwelt und um rechtliche Risiken zu vermeiden.

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