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Abschottungen / Brandschott
Brandabschottungen für Kabel und Rohre.
Einbau von Rohr-, Kabel- und Kombischotts nach DIN 4102 oder DIN EN 1366
Laut der Landesbauordnung NRW sind Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Damit die bestehenden Brandabschnitte auch weiterhin wirksam sind werden Durchbrüche von Kabeln und Rohren mittels Hart- oder Weichschotts abgeschottet. Ein Feuer kann somit nicht übergreifen.
Wände und Decken werden von vornerein mit einer genormten Feuerwiderstandsfähigkeit (z. B. F30 = 30 Minuten) errichtet. Die brandabschnittsbildenden Bauteile dürfen dabei nicht durchbrochen werden. Geschieht dies jedoch für Durchführungen jeglicher Art doch sind an diesen Stellen entsprechende Kompensationsmaßnahmen mit den dafür zugelassenen Mitteln vorzunehmen.
Dafür übernehmen verschiedene Brandabschottungen (Hart- oder Weichschotts) unterschiedliche Aufgaben. Führen dabei verschiedene Kabel und Rohre durch die gleiche Öffnung, handelt es sich um ein Kombischott.
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