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Brandschutz
Brandschutz-Unterweisung
Brandschutz-Unterweisung der Mitarbeiter
Auszug aus der ASR 2.2, Ausgabe: November 2012, Punkt 6.1:
„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z. B. Gebäuderäumung, siehe auch ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“) einschließen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.“
Hierbei handelt es sich im Verhältnis zum Aufwand um die einfachste Schulung die wir anbieten können, jedoch ist jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin zu unterweisen. Hier ist die theoretische Ausbildung ausreichend, jedoch empfehlen wir die praktische Ausbildung der Mitarbeiter mit durchzuführen.
Im theoretischen Teil unserer Ausbildung werden wesentliche Sachverhalte vermittelt:
- Aufgabengebiete und Inhalte des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes; baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz, Brandschutzaufklärung und -erziehung
- Brand- und Explosionsgefahren; Methoden zur Ermittlung und Bewertung von Brandrisiken, Gefahrenprävention, Brandverhütungsmaßnahmen
- Vorbeugender Brandschutz
- Betriebliche Gefahrenabwehrplanung, Organisation und Vorbereitung
- Feuerlöschgeräte, Atemschutz, Organigramme der Gefahrenabwehr
- Umweltschutz bei der Brandbekämpfung
Folgende wesentliche Leistungen sind im praktischen Teil berücksichtigt:
- praktische Übung mit Wasserlöschern und Brandsimulator (Firetrainer)
- Bereitstellung eines mobilen Brandsimulators mit entsprechenden Attrappen
- Bereitstellung der notwendigen Übungslöscher (Wasser)
- Verbrauch von Propangas und Druckgasfüllungen
Wir liefern den Brandschutz den Sie benötigen
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