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für Brandschutz
Brandschutz
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Brandschutzhelfer Ausbildung
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für
die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern
eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Ihre Brandschutzhelfer (mindestens 5% der Belegschaft) müssen in Gefahrensituationen Ruhe bewahren sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können. Unser Angebot umfasst daher sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzhelfer-Ausbildung als auch die regelmäßig erforderlichen Fortbildungen.
Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
§ 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ - Unfallverhütungsvorschrift:
Brandschutzhelfer Ausbildung und Befähigung (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 205-023) - Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“
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