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Feststellanlagen

Wartung von Feststellanlagen

Brandschutztüren und Rauchschutztüren sind selbstschließende Feuerschutzabschlüsse die im Brandfall eine Übertragung von Feuer und Rauch in angrenzende Bereiche verhindern. Betriebsbedingt können selbstschließende Brandschutztüren, Rauchschutztüren als störend empfunden werden. Um den Betriebsablauf nicht zu beeinträchtigen ist eine Montage von Feststellanlagen zulässig.

Die Montage, der Betrieb und die Wartung von Feststellanlagen ist in Allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen (Verwendbarkeitsnachweisen) geregelt. Seit März 2011 ergänzt die DIN 14677 die Vorgaben für den Betrieb und die Wartung von Feststellanlagen.

Aufbau einer Feststellanlage

Eine Feststellanlage besteht aus einer Branderkennungseinrichtung (z.B. Rauchschalter), Auslösevorrichtung, Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung.

Branderkennungseinrichtung

Als Branderkennungseinrichtung kommen je nach Verwendungszweck folgende Brandmelder zum Einsatz:

  • Optische Rauchmelder
  • Ionisations-Rauchmelder
  • Flammenmelder
  • Wärmemelder
  • kombinierter Melder die z. B. auf Rauch und Wärme reagieren

Wir empfehlen in der Regel den Einsatz von Rauchmeldern. Bei der Verwendung von Feststellanlagen innerhalb von Rettungswegen müssen Rauchschalter eingesetzt werden. Rauchschalter und Wärmeschalter müssen der DIN EN 54, Teil 5 bis 8 entsprechen.

Auslösevorrichtung

Die Auslösevorrichtung löst per Signal das Schließen der Feststellvorrichtung aus. Die Auslösevorrichtung wird in folgenden Situation auslösen:

  • Detektion eines Brandes durch Rauchschalter
  • Störung des Rauchschalters
  • Stromausfall oder Störung der Energieversorgung
  • Störung der elektrischen Steuerung
  • Betätigung der Handauslösung

Feststellvorrichtung

Die Feststellvorrichtung gibt nach Ansprechen der Auslösevorrichtung die festgehaltenen Teile der Brandschutztüren, Rauchschutzüren unverzögert frei. Feststellvorrichtungen bestehen aus elektromagnetischen Haltevorrichtung (Haftmagneten, Magnetventilen, Magnetkupplungen), elektromechanischen oder elektrohydraulischen Systemen.

Energieversorgung

Bei der Energieversorgung von Feststellanlagen wird zwischen Modellen mit und ohne Batterien unterschieden. Auslösevorrichtungen ohne Batterieversorgung werdem bei Ausfall der Stromversorgung (Primärspannung) stromlos und lösen die Feststellvorrichtung aus. Modelle mit zusätzlicher Batterieversorgung können nach Ausfall der Stromversorgung für eine bestimmte Zeit weiterhin offen gehalten werden. Feststellanlagen mit zusätzlichem Batteriebetrieb werden in der Regel in Förderanlagenabschlüssen verwendet um das Fördergut vor dem Schließen des Feuerschutzabschlusses freizufahren.

Abnahmeprüfung nach dem betriebsfertigen Einbau

Die Verwendbarkeit einer Feststellanlage im Sinne der Landesbauordnung wird durch eine Allgemein bauaufischtliche Zulassung geregelt. Nach dem betriebsfertigen Einbau einer Feststellanlage am Anwendungsort sind deren einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation – einschließlich ggf. angeordneter Sicherheitseinrichtungen der Schließbereichsüberwachung – durch eine Abnahmeprüfung festzustellen. Die Abnahmeprüfung für Feststellanlagen an Abschlüssen darf nur von Fachkräften des Antragstellers der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung oder von ihm autorisierten Fachkräften im Zulassungsverfahren benannten Prüfstelle durchgeführt werden. Nach erfolgreicher Abnahmeprüfung ist vom Betreiber in unmittelbarer Nähe des Abschlusses an der Wand ein vom Antragssteller der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung zu lieferndes Kennzeichnungsschild dauerhaft anzubringen.

Eine fehlende Abnahmeprüfung und Kennzeichnung, sowie das Fehlen von Prüfbüchern sind eine der häufigsten Mängel bei der Überprüfung von Feststellanlagen.

Monatliche Überprüfung durch den Betreiber

Nach Übergabe einer geprüften Feststellanlage ist der Betreiber verpflichtet, die Feststellanlage ständig betriebsfähig zu halten und in festgelegten Zeitintervallen zu prüfen und eine Funktionsprüfung durchzuführen. Die Funktionsprüfungs- und Wartungsintervalle müssen nach den Angaben der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung  der DIN 41677 und den Angaben des Herstellers erfolgen.

Das Deutsche Institut für Bautechnik fordert in aktuellen Zulassungsbescheiden die Durchführung einer monatlichen Funktionsprüfung durch den Betreiber mit der Möglichkeit auf ein vierteljährliches Prüfintervall zu wechseln sofern keine Funktionsmängel festgestellt werden.

Die Durchführung der beschriebenen Funktionsprüfung darf nach entsprechender Einweisung laut Zulasssungsbescheid von jedermann eigenverantwortlich durchgeführt werden. Eine besondere Qualifkation wird  nicht gefordert. In der DIN 14677 wird eine „eingewiesene Person“ wie fogt beschrieben: Person, die ohne Kompetenznachweis in der Lage ist, selbständig und eigenverantwortlich die Funktionsprüfung der Feststellanlage vorzunehmen und gegebenenfalls Störungsbeseitigungen zu veranlassen.

Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der monatlichen bzw. vierteljährlichen Überprüfung sind durch den Betreiber aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind durch den Betreiber aufzubewahren.

Jährliche Prüfung und Wartung

Neben einer Funktionsprüfung ist der Betreiber verpflichtet, in Abständen von maximal zwölf Monaten eine Prüfung der Feststellanlage auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Bezüglich der im Rahmen der jährlichen Prüfung und Wartung durchzuführenden Maßnahmen wird in den aktuellen Zulassungsbescheiden auf Abschnitt 6.1 der Norm DIN 14677 verwiesen. Diese jährliche Prüfung und Wartung darf nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der jährlichen Prüfung und Wartung sind im Prüfbuch der Feststellanlage aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind durch den Betreiber aufzubewahren.

Wir bieten Ihnen nach der DIN 14677 eine jährliche Überprüfung und Wartung Ihrer Feststellanlagen durch einen geschulten Servicetechniker an.

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